Impressum
Rechtsanwältin
Monika Wiegand
Rechtsanwältin
Marion Abbassi-Abrell
Keferloherstraße 82
80807 München
Wir sind als Rechtsanwältinnen zugelassen durch die Rechtsanwaltskammer München und gehören der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München und Oberbayern an.
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33
80331 München
Telefon: 089/53 29 44-0
Telefax: 089/53 29 44-28
Homepage: www.rak-muenchen.de
E-Mail: info@rak-muenchen.de
Wir unterliegen den berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere
- der Berufsordnung (BORA)
- der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- die Fachanwaltsordnung (FAO),
- den Berufsregeln der Rechtsanwälte der EG (CCBE), sowie
- dem Geldwäschebekämpfungsgesetz GwG
Alle Vorschriften werden im Wortlaut auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de bereitgehalten. Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Rechtliche Hinweise
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Bitte beachten Sie die folgenden Pflichtangaben auf die wir Sie - und insbesondere die ausländischen Besucher unserer Website - nach § 6 Telemediengesetz (TMG), der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und den Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312 b, c BGB und BGB-InfoV) besonders hinweisen müssen:
Unsere zuständige Aufsichtsbehörde nach § 73 II Nr.4 BRAO ist der Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München - Körperschaft des öffentlichen Rechts, Tal 33, 80331 München, Telefon 089 - 53 29 44 - 0, Telefax 089 - 53 29 44 - 28
www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de
Im Zusammenhang mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) weisen wir besonders darauf hin, dass wir zur Erhebung von Umsatzsteuer (§ 2 II, Nr. 7008 VV RVG) berechtigt und verpflichtet sind. Es können im Rahmen einer Beauftragung ferner Pauschalen für Auslagen, Dokumente und Reisen nach § 2 II, Nr. 7000-7006 VV RVG sowie eine Hebegebühr nach § 2 II, Nr. 1009 RVG anfallen. Zu der Anforderung eines etwaigen Vorschusses sind wir nach § 9 RVG berechtigt.
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